Erste Maßnahmen... Auf uns ist Verlass...
Wenn ein Mensch in Ihrem nahen Umfeld stirbt, sind Sie nicht allein. Sie können uns jederzeit anrufen. Hier erfahren Sie, was zunächst zu tun ist.
Benachrichtigen SIe bitte zuerst den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117), damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt.
Falls der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt, übernimmt diesen Schritt ein Mitarbeiter.
Sie als Hinterbliebene können Ihren Bestatter frei wählen, selbst wenn on der Einrichtung bereis ein anderer Bestatter beauftragt wurde. Rufen Sie uns jederzeit an - wir kümmern uns um alles weitere.
Bitte informieren Sie soweit möglich die nächsten Angehörigen, vielleicht auch jemanden, der Ihnen persönlich beistehen kann, und rufen Sie spätestens jetzt bei uns an.
Wir vereinbaren ein erstes Beratungsgespräch mit Ihnen, in dem wir Sie in aller Ruhe über die nächsten wichtigen Schritte informieren. Unser Gespräch kann zu Hause in Ihrer vertrauten Umgebung, aber auch bei uns stattfinden.
Laut Gesetzgeber darf der Verstorbene noch bis zu 36 Stunden bei Ihnen bleiben. Diese Zeit kann helfen, um das Geschehene zu begreifen und zu verarbeiten. Falls Sie eine Aufbahrung zu Hause oder in einer Trauerhalle wünschen, sind wir gerne behilflich. Wir beziehen Sie auf Wunsch in unsere Arbeitsschritte mit ein.
Bei allen Entscheidungen und Erledigungen, die als Nächstes anstehen, sind wir für Sie da und stehen wir Ihnen zur Seite.
Im Trauerfall und für Rückfragen erreichen Sie uns persönlich unter
07636 1343 / 07633 9381122 / 07633 8070323 oder 07664 6531
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